Vergabe des Umwelt- und Sozialpreises 2023 des Regionalausschusses Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne

 

Der Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne vergibt als Auszeichnung für Personen oder Institutionen, die durch besondere Leistungen im Umwelt- oder Sozialbereich in der Region aufgefallen sind, den Umwelt- und Sozialpreis. Der Preis ist mit 400 Euro dotiert, kann aber auch auf mehrere Preisträgerinnen und Preisträger aufgeteilt werden.

Zur Vorbereitung der Entscheidung über die künftigen Preisträgerinnen und Preisträger bittet der Regionalausschuss um die Zusendung schriftlich begründeter Vorschläge bis zum 14. Januar 2024 an die

Geschäftsstelle der Bezirksversammlung Wandsbek, Schloßstraße 60, 22041 Hamburg

oder per E-Mail an bezirksversammlung@wandsbek.hamburg.de,

Tel.: 040 / 428 81 2396.

Für Rückfragen steht die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung Wandsbek unter den genannten Kontaktdaten zur Verfügung.

Endlich wieder Weihnachtszeit

 

Weihnachtlich dekoriertes Haus

Viele freuen sich auf die Weihnachtszeit und können es kaum erwarten, Lichterketten, Leuchtsterne, Tannen-Girlanden und Co. aus dem Keller zu holen. Doch auch in der Adventszeit ist nicht alles erlaubt. Wie viel Weihnachtsbeleuchtung ist zu viel? Dürfen Mieter in einem Mehrfamilienhaus den Hausflur schmücken? Und ab wieviel Uhr sollten sie die Glühweinparty nach drinnen verlegen? Diese und weitere Fragen rund um die Weihnachtszeit beantwortet Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz-Leistungs-GmbH.

Lichterketten: Je mehr, desto besser?
In der Adventszeit glitzert, funkelt, blinkt und leuchtet es überall. Für viele gehören Lichterketten und Leuchtsterne auf dem Balkon oder am Fenster fest zur Vorweihnachtszeit dazu. Meist ist das kein Problem. „Solange Mieter beim Aufhängen der Beleuchtung die Fassade nicht beschädigen und sie das äußere Gesamtbild des Hauses nicht übermäßig stören, ist das Schmücken erlaubt“, so Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. „Mieter sollten allerdings darauf achten, dass das Licht nicht zu hell ist oder die ganze Nacht hindurch blinkt und dadurch die Nachbarn belästigt.“ Sonst können sie unter Umständen dazu verpflichtet sein, die Deko zu entfernen. Hierbei kommt es auf die Intensität der Beleuchtung an – und was vor Ort üblich ist. Eine einfache Lösung ist oft eine Zeitschaltuhr. „Wer einen kletternden Weihnachtsmann an Fassade oder Regenrinne anbringen möchte, sollte allerdings vorab den Vermieter um Erlaubnis fragen“, ergänzt Brandl. Außerdem ist es wichtig, größere Dekorationen sturmsicher zu befestigen: Fallen sie einem Passanten auf den Kopf, droht sonst eine Haftung.
Weihnachtsmänner und Wichtel im Hausflur
Um Festtagsstimmung zu verbreiten, schmücken manche auch gerne das Treppenhaus. Mieter in einem Mehrfamilienhaus sollten es mit der Weihnachtsdeko aber nicht übertreiben, denn der Hausflur zählt zu den Gemeinschaftsräumen, die allen gleichermaßen zustehen. „Um Nachbarschaftsstreit zu vermeiden, gilt daher auch hier das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme“, so die ERGO Juristin. „Wer sichergehen will, kann die anderen Bewohner vorab fragen.“ Sperrige Dekorationen wie lebensgroße Weihnachtsmänner, Wichtel oder Tannenbäume sind allerdings tabu, da Treppenhäuser und Flure als Fluchtwege frei bleiben müssen. „Auch unabhängig vom Brandschutz darf der Vermieter umfangreichere Dekorationen untersagen, da Hausflur und Treppenhaus nicht zur Mietwohnung gehören. Aber: Ein festlicher Kranz an der Tür ist meist erlaubt, solange die Wohnungstür dadurch unversehrt bleibt“, informiert Brandl.
Glühweinparty bis in die Nacht
Weihnachten ist auch die Zeit, um mit Freunden, Familie und alten Bekannten zusammenzukommen. Mieter, die zur Glühweinparty zu Hause einladen, müssen allerdings auch an den Feiertagen die üblichen Ruhezeiten beachten. „Wer auf dem Balkon oder im Gemeinschaftsgarten einen privaten Weihnachtsmarkt abhält, sollte ab 22 Uhr in die Wohnung umziehen“, so die Rechtsexpertin von ERGO. Auch hier gilt dann: Bei Gesprächen und Musik auf Zimmerlautstärke achten. Wer eine längere Feier plant, kann für eine friedliche Weihnachtsstimmung die Nachbarn vorab informieren oder sie am besten direkt mit einladen.
In der Weihnachtsbäckerei
Plätzchenbacken oder Glühweinkochen in der eigenen Wohnung sind jederzeit erlaubt – auch spätnachts. „Sollten die Küchenaktivitäten nach 22 Uhr über Zimmerlautstärke hinausgehen, gilt es allerdings, diese besser auf den nächsten Tag zu verschieben“, rät Brandl. Verbreiten sich weihnachtliche oder übliche Essensgerüche im Treppenhaus, müssen Nachbarn das meist hinnehmen. Mieter sollten berücksichtigen, dass jeder Gerüche anders empfindet. Damit sich Nachbarn nicht wegen Geruchsbelästigung beschweren, gilt auch bei Zimt-, Vanille- und Glühweinduft: Die Dosis macht‘s.
Adventskranz und Weihnachtspulli im Büro?
Auch im Büro wollen manche Arbeitnehmer nicht auf Adventskranz, Lichterketten und Weihnachtsschmuck verzichten. „Rechtliche Regelungen zur Arbeitsplatzdekoration gibt es nicht, allerdings kann es in manchen Firmen üblich sein, dass Chefs Vorgaben machen, zum Beispiel bei Kundenkontakt“, erläutert die ERGO Juristin. Sorgt die Weihnachtsdekoration für Beeinträchtigung im Betriebsablauf oder fühlen sich Kollegen gestört, können Vorgesetzte sie verbieten. Auch im Betrieb darf sperrige Weihnachtsdeko keine Fluchtwege blockieren. „Wer Kerzen oder einen Adventskranz aufstellt, sollte unbedingt den Brandschutz beachten. Auch hier kann der Chef sein Veto einlegen und echte Kerzen sind verboten. Elektrische Dekoartikel wie Lichterketten müssen ebenfalls ausreichend betriebssicher sein und am besten ein Prüfzeichen, zum Beispiel das GS-Siegel, haben“, so Brandl. Mitarbeiter sollten in jedem Fall die Haus- oder Brandschutzordnung beachten. Weihnachtspullis sind in den meisten Büros erlaubt, solange keine Schutz- oder Hygienekleidung gesetzlich vorgeschrieben ist. In manchen Betrieben gelten jedoch eigene Vorgaben zu einheitlicher Kleidung. Die Rechtsexpertin empfiehlt Arbeitnehmern, die sich unsicher sind, bei ihrem Chef nachzufragen, wie viel Weihnachtsstimmung sie verbreiten dürfen.
Glühweintasse vom Weihnachtsmarkt mitnehmen?
Glühwein, Kinderpunsch oder heiße Schokolade gibt es auf Weihnachtsmärkten meist in schönen, bunten Tassen. Doch dürfen Besucher diese als Erinnerung einfach mitnehmen? „Wer den Becher mit nach Hause nimmt, begeht rechtlich gesehen eine Straftat“, erläutert Brandl. „Verlangen Verkäufer Pfand, heißt das nicht, dass Besucher die Tasse erworben haben.“ Das Pfand hat nur den Zweck, dass der Becher zum Stand zurückkommt. Weihnachtsfans, die ihr Festtagsgeschirr aufstocken möchten, sollten einfach beim Standbesitzer nachfragen.

Sperrung Haupteingang Bezirksamt Wandsbek, Schloßstraße 60 am 22. und 23. November 2023

Der Eigentümer des Wandsbeker Rathauses in der Schloßstraße 60, 22041 Hamburg lässt am Mittwoch, dem 22. November 2023, und am Donnerstag, dem 23. November 2023, ab 8 Uhr Instandsetzungsarbeiten am Haupteingang des Gebäudes durchführen.
Dafür muss der Haupteingang an beiden Tagen komplett gesperrt werden.
Bürgerinnen und Bürger können über den Zugang bei der ehemaligen Kantine auf Höhe der Robert-Schuman-Brücke 4 ins Gebäude gelangen. Ein barrierefreier Zugang ist über den Aufzug im Innenhof möglich. Dies wird an den betreffenden Tagen vor Ort ausgeschildert sein.

Gartenwissen im Botanischen Sondergarten Wandsbek

Im Botanischen Sondergarten finden wieder Gartenwissen-Vorträge, Führungen und Ausstellungen statt. Eine telefonische Anmeldung unter 040/ 693 97 34 oder per E-Mail unter sondergarten@wandsbek.hamburg.de ist erforderlich. Für Fragen steht der Leiter des Botanischen Sondergartens, Herr Helge Masch, unter oben genannter Telefonnummer zur Verfügung. Weitere Informationen und Fotos zu allen Angeboten sind zu finden unter www.hamburg.de/wandsbek/veranstaltungen-im-sondergarten/.

Zurzeit werden Gartenwissen-Angebote sowohl als Präsenz-Veranstaltungen als auch als Online-Angebote angeboten.
Gartenwissen @home via Zoom
Interessierte können es sich zu Hause gemütlich machen und auf und mit ihrem Computer, Tablet oder Smartphone die „@home-Angebote“ aus dem Botanischen Sondergarten verfolgen und bereichern. Eine Anmeldung im Sondergarten ist ausreichend, eine Registrierung bei Zoom nicht erforderlich. Der Eintritt in den Online-Garten des Botanischen Sondergartens ist frei!
Gartenwissen @hortus
Angebote mit diesem Titel finden als Präsenz-Veranstaltungen im Botanischen Sondergarten, Walddörferstraße 273, 22047 Hamburg statt.

Mittwoch, 22. November 2023 – 18:30 bis 20 Uhr
Gartenwissen @home – Giftpflanzen in Haus und Garten – mit Helge Masch
Giftpflanzen sind in der Natur allgegenwärtig.
Täglich gehen viele Anfragen in den „Giftinformations-Zentralen“ in Deutschland ein, darunter auch Fragen zu unterschiedlichen Pflanzen. Bei dieser Veranstaltung erhalten Interessierte einen Einblick in das Thema Giftpflanzen, das bei vielen Menschen große Unsicherheit auslöst. Vorgestellt werden Pflanzen aus dem Wohn- und Gartenbereich, aber auch aus den Parks und der Natur, von denen beim Verzehr oder bereits beim Hautkontakt die Gefahr einer Vergiftung ausgeht. Auch wird die Frage geklärt, woran giftige Pflanzen zu erkennen sind.
Um Anmeldung per E-Mail unter sondergarten@wandsbek.hamburg.de oder über das Online-Formular https://www.hamburg.de/wandsbek/anmeldung-gartenwissen wird gebeten. Die Teilnahme ist kostenlos.

Neue Ausstellung im Kunstraum Farmsen

Zusammen mit den Teilnehmenden aus den Kursen von Ute Meta Kühn wird zur neuen Ausstellung „Scheersberg – Zeit für Kunst“ herzlich eingeladen.

Diese ist vom 15. November 2023 bis zum 10. Januar 2024 zu sehen,
montags bis freitags von 9 bis 19 Uhr.

Die öffentliche Vernissage findet am Mittwoch, 15. November 2023, um 19:30 Uhr im Kunstraum Farmsen (VHS Ost) statt. Der Eintritt ist frei.

Die ausgewählten Arbeiten sind während intensiver Malwochen zwischen 2018 und 2023 auf dem Scheersberg, gelegen zwischen Flensburg und Kappeln, entstanden. Es waren immer wieder die wunderbaren Landschaften Schleswig-Holsteins ein Thema. Gesehenes und Erlebtes wurden in oft aufwändigen Verfahren festgehalten – denn hier gab es Zeit für Kunst!

Bezirksamtsleiter lädt ein zu einer telefonischen Bürgersprechstunde

Eine weitere Bürgersprechstunde mit dem Wandsbeker Bezirksamtsleiter Thomas Ritzenhoff findet im November telefonisch statt. Die Bürgerinnen und Bürger haben die Gelegenheit, ihre Anliegen persönlich mit dem Bezirksamtsleiter zu besprechen. Sie findet statt am

Dienstag, dem 21. November 2023, von 15 bis 17 Uhr, unter der Telefonnummer 040 428 81-3000.

Eine Anmeldung zur Sprechstunde des Bezirksamtsleiters ist nicht erforderlich. Bürgerinnen und Bürger können sich mit ihren Anliegen auch jederzeit schriftlich an die Bezirksamtsleitung wenden: per E-Mail an bezirksamtsleitung@wandsbek.hamburg.de oder an die Postanschrift Schloßstraße 60, 22041 Hamburg.

Der Bezirks-Seniorenbeirat Wandsbek als unabhängige Interessenvertretung älterer Bürgerinnen und Bürger zu den Themen Sicherheit, Wohnen, Gesundheit und Pflege, Integration und Kultur lädt ebenfalls zum Gespräch ein. Terminvereinbarungen sind montags bis freitags möglich unter der Telefonnummer 040 428 81-3638 oder per E-Mail unter BSB-Wandsbek@t-online.de. Die Sitzungen des Seniorenbeirats sind öffentlich und finden am zweiten Dienstag jeden Monats statt. Der Treffpunkt kann unter der vorgenannten Telefonnummer oder per E-Mail erfragt werden. Weitere Informationen zum Bezirks-Seniorenbeirat Wandsbek sind zu finden unter www.lsb-hamburg.de/bezirks-seniorenbeiraete/wandsbek/.

Herbst: Wer muss Bürgersteig vom Laub freihalten?  

Viele genießen den goldenen Herbst, wenn das Laub sich langsam verfärbt. Mit sinkenden Temperaturen verlieren Bäume aber auch ihre Blätter, Niederschläge nehmen zu. Beides zusammen verwandelt Bürgersteige in Rutschbahnen. Ohne Räumen ist ein Unfall schnell passiert.

Wer zum Besen greifen muss, regeln die meisten Kommunen in ihren Satzungen. Hier schreiben sie fest, ob und in welchem Umfang sich Hauseigentümer um die Reinigung der Bürgersteige kümmern müssen. Wer sich der Reinigungspflicht dauerhaft entzieht, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Den Eigentümern eines Mietshauses steht es offen, die Reinigungspflicht über den Mietvertrag an die Mieter weiterzugeben.

Ereignet sich ein Unfall, hat der nicht nur eine strafrechtliche Seite. Hier geht es, wie die HUK-COBURG mitteilt, auch um persönliche Haftung. Bricht sich ein Passant beispielsweise das Bein, weil vergessen wurde, die Blätter wegzufegen, muss der Verantwortliche für den Schaden aufkommen. Ohne Haftpflichtversicherung kann das teuer werden: Im geschilderten Fall können dem Geschädigten Schmerzensgeld und falls er arbeitet auch eine Entschädigung für seinen Verdienstausfall zustehen. Bleiben nach einem Unfall dauerhafte Schäden zurück, können sogar lebenslange Rentenzahlungen fällig werden.

Ob und in welchem Umfang ein säumiger Laubräumer haftet, hängt allen Regeln zum Trotz oft von den speziellen Umständen des Einzelfalls ab. Sollte der Geschädigte den Rechtsweg beschreiten, steht die Haftpflichtversicherung ihrem Kunden zur Seite.

Herbstlaub liegen lassen hilft Tieren im Garten

NABU bittet beim Laubkehren um Rücksichtnahme auf die Tierwelt / Laub bietet Igeln, Amphibien, Spinnen und vielen Insekten einen Unterschlupf

Jetzt im Herbst wirbeln bunt gefärbte Blätter durch die Luft und bedecken Rasenflächen, Blumenbeete und Bürgersteige. Der NABU appelliert dabei an alle Gartenbesitzer*innen, fallendes Laub nicht als lästige Begleiterscheinung des Herbstes zu sehen, sondern die Blätter zum Schutz von Tieren und Pflanzen liegen zu lassen oder mit Rechen und Besen aufzuschichten. Laub ist von hohem ökologischen Wert, indem es Lebensraum für Tiere bietet und als guter Dünger für den Boden funktioniert.

„Ein No-Go im naturnahen Garten sollten Laubsauger und Laubbläser sein, die leider zunehmend zur Beseitigung des Herbstlaubes eingesetzt werden“, bedauert Dr. Katharina Schmidt, Referentin für StadtNatur beim NABU Hamburg. Laubsauger können Laub, Gras, Tannenzapfen und Abfall aufsaugen. Für den Sog werden Luftgeschwindigkeiten von bis zu 160 km/h und Saugleistungen von etwa zehn Kubikmeter pro Minute erzeugt. Für tierische Gartenbewohner wird das zum Problem. „Kleinlebewesen, die den Boden und die Krautschicht bewohnen, werden durch Laubbläser und vor allem Laubsauger stark gefährdet. Käfer, Spinnen, Tausendfüßer, Asseln und Amphibien können sich dem Turbo-Blas- bzw. Saugstrom kaum widersetzen“, erklärt Katharina Schmidt. Laubsauger verletzen die größeren und verschlingen die kleinen Tiere bis hin zu Fröschen und Molchen. Bei Laubsauggeräten mit Häckselfunktion werden sie meist im gleichen Arbeitsgang zerstückelt. Auch für Kleinsäuger ohne Fluchtverhalten, wie Igel und ihre Jungen, sind diese modernen Geräte lebensbedrohlich.

Deshalb fordert der NABU Hamburg, auf Laubsauger zu verzichten und lieber zu Besen und Rechen zu greifen oder das Laub insbesondere unter Sträuchern und Bäumen liegen zu lassen. Diese wilden Ecken werden unter anderem von Igeln gerne angenommen. Denn die stacheligen Gesellen beginnen jetzt mit der Suche nach einem Platz für den Winterschlaf und nutzen Laub- und Reisighaufen als Schutz vor der kalten Jahreszeit, ebenso wie viele Kleinlebewesen, die sich dorthin zurückziehen. Zusätzlich bieten die Laubhaufen für viele Vogelarten im Winter ideale Nahrungsflächen. Etwa Amseln finden hier ausreichend Futter.

Voller Leben steckt solch ein Reisighaufen dann im Frühjahr: Zaunkönig und Rotkehlchen, Erdkröte, Spitzmaus und ein Millionenheer an Insekten und Spinnen finden hier einen geeigneten Lebensraum. Das ist nicht nur ein spannendes Beobachtungsfeld für große und kleine Naturfreund*innen, sondern auch eine Hilfe bei der Gartenarbeit: Viele dieser Tiere sind nützliche Helfer beim biologischen Pflanzenschutz sowie bei der Bodenaufbereitung und dienen nicht zuletzt der Vogelwelt als Nahrung. Foto: Rroger Cornitzing

Weitere Tipps für einen naturnahen Garten hat der NABU Hamburg zusammengestellt unter: www.NABU-Hamburg.de/gartentipps

Kunstausstellung „Am Anfang ist das Wort“

Ausstellung der Frauen des kunsttherapeutischen Projekts „Sich zeigen ohne Sprache“ vom 30. Oktober bis 1. Dezember 2023

Unter dem Titel „Am Anfang ist das Wort“ stellen die Frauen des kunsttherapeutischen Projekts „Sich zeigen ohne Sprache“ eine Sammlung von Bildern aus, die Einblick in ihre aktuelle Gefühlswelt geben.

Nach Jahren der Pandemie, des Klimawandels und nun des Ukrainekrieges wird häufig von einer Zeitenwende gesprochen. Die Auswirkungen werden immer spürbarer: Steigerung der Lebenskosten, eingeschränkte Energieversorgung, Inflation und Rezession.

Das alles trifft insbesondere Menschen, die nach Verfolgung, Flucht, Krankheit oder anderen Krisen bereits unter schwierigen sozialen, persönlichen und wirtschaftlichen Lebensbedingungen zurechtkommen müssen.

Die Bilder der Ausstellung spiegeln diese Problematiken wider und zeigen gleichzeitig, wie sich die Künstlerinnen allen Widrigkeiten zum Trotz weiterentwickelt haben.

Zu den Ausstellenden:

Das kunsttherapeutische Projekt „Sich zeigen ohne Sprache“ setzt sich mit problematischen Lebenssituationen (wie z. B. Flucht, Verlust, Isolation, Krankheit etc.) auseinander. Es handelt sich dabei um ein Angebot des Internationalen Bundes Hamburg e.V. Bei den Künstlerinnen handelt es sich um Frauen aus Rahlstedt. Die Ausstellung wird getragen von Fördern und Wohnen, dem Internationalen Bund Hamburg e.V. und dem Bezirksamt Wandsbek.

Eröffnung:

Im Beisein der Künstlerinnen eröffnete der Bezirksamtsleiter Thomas Ritzenhoff die Ausstellung am Mittwoch, den 1. November 2023, um 17 Uhr im Bezirksamt Wandsbek.

Im Zeitraum bis 1. Dezember 2023 wird die Ausstellung im Bezirksamt Wandsbek, Schloßstraße 60 auf der Ausstellungsfläche im 2. Obergeschoss gezeigt und ist montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr für Besucherinnen und Besucher geöffnet. Am letzten Ausstellungstag schließt die Ausstellung abbaubedingt früher. Der Zugang zu der Ausstellungsfläche ist barrierefrei.

Das beigefügte Bild darf für die Berichterstattung (bei Quellenangabe: © IB_Kunsttherapeutisches_Projekt_2023) unentgeltlich verwendet werden.

Das Bezirksamt Wandsbek stellt seine Ausstellungsfläche kostenlos Wandsbeker Künstlerinnen und Künstlern zur Verfügung. Bei Interesse an der Durchführung einer Ausstellung im Bezirksamt können Künstlerinnen und Künstler (auch Schulklassen) sich per E-Mail unter pressestelle@wandsbek.hamburg.de oder per Telefon unter der Nummer 040 428 81 – 2684 bei der Pressestelle Wandsbek melden.

Diebstahl von Wärmepumpen

Waermepumpe am Haus

Leonard S. aus Münchberg:

Wir bauen gerade und haben uns für eine Wärmepumpe mit Außengerät entschieden. Welche Vorkehrungen sollten wir treffen, um das Gerät vor Dieben zu schützen?

Janna Nguyen, Versicherungsexpertin von ERGO:Wärmepumpen boomen: 2022 wurden sie hierzulande bei über der Hälfte aller Neubauten installiert. Die Geräte, die sich außen am Gebäude oder auf dem Grundstück befinden, sind leider immer wieder Ziel von Kriminellen. Um einen Diebstahl zu verhindern, gilt es daher, sie so gut wie möglich zu schützen. Ist die Wärmepumpe noch nicht installiert, sollten Hausbesitzer sie in Innenräumen lagern oder die Lieferung so legen, dass sie erst zum Tag der geplanten Installation ankommt. Beim Einbau sollten sie dann darauf achten, dass das Gerät fest mit sogenannten Abreißmuttern im Betonfundament verschraubt ist. Diese sind besonders sicher, da sie nur mit einem speziellen Werkzeug zu lösen sind. Wer die Schrauben mit Schweißpunkten fixiert, macht es Dieben noch schwerer. Bei der Planung des Standorts sollten Hausbesitzer zudem darauf achten, dass das Gerät schwer einsehbar steht. Ansonsten kann auch eine Verkleidung vor neugierigen Blicken schützen. Bei einem Diebstahl vom Rohbau zahlt die Bauleistungsversicherung. Aber nur dann, wenn das Gerät bereits fest verbaut ist. Ist die Immobilie bewohnt, kommen manche Wohngebäudeversicherungen für den Schaden auf. Um sicherzugehen, sollten Hausbesitzer bei ihrer Versicherung nachfragen.