Elbkulturfonds für 2015 ausgeschrieben

Für innovative künstlerische Produktionen der Freien Szene stehen zum dritten Mal 500.000 Euro zur Verfügung. Mit den 500.000 Euro aus der Kultur- und Tourismustaxe werden Kunstprojekte unterstützt, die sich durch hohe inhaltliche und künstlerische Qualität auszeichnen und überregionale Strahlkraft entfalten können. Die Projekte sollen möglichst spartenübergreifend konzipiert sein und können in Bereichen wie bildende Kunst, Tanz, freies Theater, aktuelle Musik und Literatur oder multimediale Installation angesiedelt sein. Antragsschluss ist Montag, 13. Oktober 2014.

Kultursenatorin Prof. Barbara Kisseler: „Der Elbkulturfonds etabliert sich seit 2013 als wichtiges und eigenständiges Förderinstrument der Kulturbehörde für Projekte der Freien Kunst- und Kulturszene. Er soll zahlreiche Künstlerinnen und Künstler ermutigen, innovative und experimentelle Kunstprojekte zu konzipieren, und die Umsetzung fördern. Ich rufe insbesondere Künstlerinnen und Künstler aus den Bereichen aktuelle Musik und Literatur auf, sich zu bewerben.“

Die Jury hat für 2013 und 2014 jeweils sieben Projekte zur Förderung ausgewählt und sich gleichzeitig konsequent dagegen ausgesprochen, den Elbkulturfonds zur Initialzündung für kommerzielle Projekte zu nutzen. Stattdessen forderte sie für die Zukunft mehr politisch-kritische Kunstprojekte und eine stärkere Präsenz des künstlerischen Nachwuchses.

2013 wurde unter anderem der GWA St. Pauli e.V. mit seinem Stadtteiltheater „Kein Höllisch Platz“ ausgewählt. Dieses thematisiert die Gegensätze von privatem Rückzugsraum und öffentlicher Partymeile und setzt dabei den Fokus besonders auf das Thema „Stille als Generationskonflikt“. 2014 wurde zum Beispiel das vom Hamburger Künstler Jan Holtmann entwickelte Projekt „Hotel Hamburg“ ausgewählt. Mit großer Strahlkraft inszenierte Holtmann im Juli 2014 „Eine Stadt besucht sich selbst“, eine Kulturaktion, die jedem anbietet seine Wohnung zeitweilig gegen eine Andere zu tauschen, seine Stadt neu kennen zu lernen und Geschichten zu erleben.

Detaillierte Informationen zu den Förderkriterien des Elbkulturfonds sowie Antragsvorlagen finden Sie unter http://www.hamburg.de/kulturbehoerde/elbkulturfonds/. Antragsschluss ist Montag, 13. Oktober 2014, Eingang bis 18 Uhr. Rückfragen zum Elbkulturfonds richten Sie bitte an elbkultur@kb.hamburg.de.

Die Mittel stammen aus der 2013 eingeführten Kultur- und Tourismustaxe. Die unabhängige Auswahljury aus externen Fachleuten wird im IV. Quartal 2014 über die Vergabe der Fördergelder aus dem Elbkulturfonds für 2015 entscheiden.

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