Senat beschließt die Hamburgische Investitions- und Förderbank

Mit der heute vom Senat beschlossenen Weiterentwicklung der Hamburgischen Woh-nungsbaukreditanstalt (WK) zu einer Investitions- und Förderbank (IFB) soll die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – wie alle anderen Bundesländer – ein Landesförderinstitut erhalten. Damit wird die öffentliche Förderung von Wohnungsbau, Wirtschaft, Innovation, Umwelt- und Klimaschutz erheblich verbessert. Die bisher unübersichtliche und zersplitterte Förderlandschaft wird in einer Hand zusammengefasst. Die IFB soll als zentraler Ansprech-partner für Unternehmen in Hamburg auftreten und die Fördermöglichkeiten insbesondere für kleine und junge Unternehmen verbessern.

Als sogenannter „One-Stop-Shop“ wird der Zugang zu öffentlichen Fördermitteln erleichtert. Wesentliches Ziel ist zudem der verstärkte Abruf von Fördermitteln des Bundes und der EU, die in Hamburg – wie zum Beispiel bei den KfW-Mitteln – bislang stark unterdurchschnittlich in Anspruch genommen werden.

Als ein erstes Ankerprodukt soll im Bereich der allgemeinen Wirtschaftsförderung der so genannte Hamburg-Kredit eingeführt werden, der günstige Refinanzierungsmittel der KfW mit einer weiteren Zinsvergünstigung seitens der FHH verbindet und über die Hausbanken an die Unternehmen weitergeleitet wird.

„Die enge Einbindung der Hausbanken ist insgesamt ein wichtiger Grundsatz der Geschäftstätigkeit des neuen Förderinstituts“, betonte Finanzsenator Peter Tschent-scher heute.

Die neue Investitions- und Förderbank wird die bisherige Arbeit der WK fortsetzen. Die wohnungsbaupolitischen Ziele des Senats werden mit dem neuen Institut unvermindert fortgeführt und sogar noch gestärkt.

Die Senatorin für Stadtentwicklung und Umwelt Jutta Blankau erklärte dazu: „Die in der Wohnungsbaukreditanstalt erfolgreich durchgeführte Wohnraumförderung wird als eigener Geschäftsbereich in der IFB fortgeführt. Durch eine „Kapselung“ der Wohnraumförderung und des Wohnungsbauvermögens stehen diesem Geschäftsbe-reich rund 717 Millionen Euro des Eigenkapitals zur Verfügung. Mit der Wohnungs-bauförderung der IFB wird der Senat vielfältige und attraktive Möglichkeiten für ein preisgünstiges, barrierefreies, aber auch energiesparendes und somit klimaschonendes Wohnen in unserer Stadt bieten.“

Auch im Bereich der Innovationsförderung wird es zu einer nachhaltigen Stärkung kommen. Die heutige Tätigkeit der Innovationsstiftung wird durch die Innovationsagentur in der IFB fortgeführt. Ihr Handlungsspielraum wird durch zusätzlich zur Verfügung gestellte Mittel so-gar gestärkt. Das Grundkapital der Innovationsstiftung bleibt als Sonderkapital zur Innovati-onsförderung erhalten. Zusätzlich wird ein Innovationsfonds in Höhe von rund 30 Mio. € neu eingerichtet.

Wirtschaftssenator Frank Horch sieht hierin einen Zugewinn für den Standort Ham-burg: „Mit diesen Rahmenbedingungen und der Bündelung der Mittel zur Innovati-onsförderung in der IFB wollen wir den Bereich der Innovationsförderung nachhaltig stärken. In der allgemeinen Wirtschaftsförderung ist die Erweiterung des Förderin-strumentariums ein wichtiger Vorteil, der mit der Gründung der IFB verbunden ist.“

Weitere Informationen, zum Beispiel das Konzeptpapier zur Errichtung der IFB oder die Potenzialanalyse der Beratungsgesellschaft evers & jung, sind im Internet unter www.hamburg.de/ifb abrufbar.

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