Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Wellingsbüttel 16

Das Bezirksamt Wandsbek hat beschlossen, den Bebauungsplan-Entwurf Wellingsbüttel 16 gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) öffentlich auszulegen. Das Plangebiet besteht insgesamt aus drei Teilgebieten. Ausgenommen von den Teilgebieten sind die Geltungsbereiche der Verordnungen über die Bebauungspläne Wellingsbüttel 4, Wellingsbüttel 14 sowie Wellingsbüttel 15.

Der Bebauungsplan-Entwurf (zeichnerische Darstellung mit textlichen Festsetzungen und Begründung) liegt vom 10. Dezember 2012 bis zum 18. Januar 2013 im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Wandsbek,  Am Alten Posthaus 2, 22041 Hamburg, 4. Obergeschoss (Flur) öffentlich aus. Das Fachamt ist montags bis donnerstags von 9.00 bis 16.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 14.00 Uhr geöffnet (ausgenommen Feiertage sowie Heiligabend und Silvester).

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans mit der beabsichtigten Bezeichnung Wellingsbüttel 16 sollen insbesondere die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Erhalt der städtebaulichen Struktur, die überwiegend von Einfamilienhaus-Gebieten mit aufgelockerter, straßenparalleler, ein- bis zweigeschossiger Bebauung geprägt ist, geschaffen werden. Gleichzeitig soll auf städtebaulich geeigneten Flächen, insbesondere entlang von Hauptverkehrsstraßen und in baulich vorgeprägten Blockinnenbereichen, eine bauliche Weiterentwicklung bzw. Nachverdichtung des Bestandes ermöglicht werden.

Zum Schutz vor städtebaulichen Fehlentwicklungen durch eine gebietsuntypische Bebauung, wie in der Vergangenheit teilweise erfolgt, sind in diesen Gebieten am strukturtypischen Bestand orientierte Festsetzungen vorgesehen. Dies können insbesondere eine sich am Bestand orientierende höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden sowie ein sich am Bestand orientierendes Maß der Nutzung sein (z.B. als überbaubare Grundfläche und Geschossigkeit bzw. Höhe der Gebäude als Höchstmaß und Festsetzungen zur Bauweise). Damit soll auch eine maßstäbliche, städtebauliche Entwicklung unter Berücksichtigung der vorhandenen Bebauungsstruktur ermöglicht werden. Außerdem sollen in Teilbereichen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets Erhaltungsbereiche nach § 172 BauGB festgesetzt werden. Der Bebauungsplan soll denkmal-rechtliche Festsetzungen gemäß Denkmalschutzgesetz sowie Festsetzungen zur Baugestaltung gemäß Hamburgischer Bauordnung (HBauO) enthalten. Im Bereich des Alsterlaufs sollen Grün- und Freiflächen gesichert werden.

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