Aktuelles aus Hamburg Alstertal
Pflegedienst Lembke Laue Partner Immobilien

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Poppenbüttel 43

C:ProgramDataWSLC2017UserWelsThZeichnung1 Layout1 (1)Das Bezirksamt Wandsbek hat beschlossen, den Bebauungsplan-Entwurf Poppenbüttel 43 zusammen mit der Flächennutzungsplan-Änderung F 02/16 durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und der Landschaftsprogramm-Änderung L 02/16 durch die Behörde für Umwelt und Energie gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) öffentlich auszulegen.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans mit der beabsichtigten Bezeichnung Poppenbüttel 43 (Poppenbütteler Berg / Ohlendieck) sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine teilweise öffentlich geförderte und teilweise freifinanzierte Wohnbebauung auf einer Teilfläche einer ehemals ackerbaulich genutzten Fläche südlich der Straße Poppenbütteler Berg, östlich der Straße Ohlendieck geschaffen werden. Ein Teil der Wohnbebauung soll zunächst der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden dienen. Die Flächen östlich und südlich des Baugebiets sollen als Grün- und Maßnahmenflächen von jeglicher Bebauung freigehalten werden und als Teil bestehender Landschaftsachsen gesichert werden.

Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Ohlendieck – Poppenbütteler Berg – über das Flurstück 8046 der Gemarkung Poppenbüttel – Kramer-Kray-Weg.

Der Bebauungsplan-Entwurf (Planzeichnung, Verordnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung), die umweltrelevanten Informationen und Fachgutachten sowie die umweltrelevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemeinsam mit den Unterlagen zur Flächennutzungsplan-Änderung und zur Landschaftsprogramm-Änderung in der Zeit vom 31. Mai 2017 bis einschließlich 30. Juni 2017 an den Werktagen (außer sonnabends) montags bis donnerstags zwischen 9.00 Uhr und 16.00 Uhr und freitags zwischen 9.00 Uhr und 14.00 Uhr im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Wandsbek, Am Alten Posthaus 2, 22041 Hamburg, 4. Obergeschoss (Flur) öffentlich ausgelegt.

Ein Duplikat der Änderung des Flächennutzungsplans kann in der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg, 1. OG (Eingangsbereich), Raum E.01.274 im oben angegebenen Zeitraum eingesehen werden. Ein Duplikat der der Änderung des Landschaftsprogramms kann in der Behörde für Umwelt und Energie, Amt für Naturschutz, Grünplanung und Energie, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg, 1. OG (Eingangsbereich), Raum E.01.274 im oben angegebenen Zeitraum eingesehen werden

Stellungnahmen zu dem ausliegenden Bebauungsplan-Entwurf sowie zu der ausliegenden Änderung des Flächennutzungsplans und der Änderung des Landschaftsprogramms können während der öffentlichen Auslegung bei der jeweils genannten Dienststelle schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Die genannten Planunterlagen können auch im Internet eingesehen werden. Zudem besteht hier die Möglichkeit, direkt Stellungnahmen online abzugeben: www.gateway.hamburg.de à Bauleitplanung. Die für die öffentliche Auslegung maßgeblichen Unterlagen liegen nur im Bezirksamt aus.

Hinterlassen Sie einen Kommentar


eins × 2 =

Letzte Kommentare

    Anzeige to huus

    Anzeige

    Anzeige

    Anzeige atoz

    Anzeige

    Anzeige smth

    Anzeige

    Anzeige jahnke

    Anzeige