Öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Hummelsbüttel 28

Das Bezirksamt Wandsbek hat beschlossen, den Bebauungsplan-Entwurf Hummelsbüttel 28 zusammen mit der Flächennutzungsplan-Änderung F 03/16 durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und der Landschaftsprogramm-Änderung L 03/16 durch die Behörde für Umwelt und Energie gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) öffentlich auszulegen:

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans mit der beabsichtigten Bezeichnung Hummelsbüttel 28 (Rehagen/Poppenbütteler Weg) sollen nördlich der Straße Poppenbütteler Weg die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Bebauung mit acht Wohnhäusern und einem Gebäude für Gemeinbedarfsnutzungen geschaffen werden. Zur Erschließung der Bebauung ist eine neue Straße geplant. Die westlich der Straße vorgesehenen Wohnhäuser wurden bereits auf Grundlage von § 246 Absatz 14 BauGB genehmigt. Sie sollen zunächst der Unterbringung von geflüchteten Personen und Asylbegehrenden und später regulären Wohnnutzungen dienen. Die östlich der geplanten Erschließungsstraße geplanten Häuser dienen von Beginn an regulären Wohnnutzungen.

Im Südosten des Plangebiets ist eine private Grünfläche für Freiraumnutzungen der zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner und südlich davon ein Regenrückhaltebecken geplant. Der bestehende Weg Kishorst soll als Weg für Fußgänger und Radfahrer gesichert und teilweise ausgebaut werden. Am südlichen Plangebietsrand ist eine Fläche für Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen. Durch grünordnerische Festsetzungen soll die Ausgestaltung und Bepflanzung der Freiflächen gesichert werden.

Der Bebauungsplan-Entwurf (Planzeichnung, Verordnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung), die umweltrelevanten Informationen und Fachgutachten sowie die umweltrelevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemeinsam mit den Unterlagen zur Flächennutzungsplan-Änderung und zur Landschaftsprogramm-Änderung in der Zeit vom 20. November 2017 bis einschließlich 20. Dezember 2017 an den Werktagen (außer sonnabends)   montags bis donnerstags zwischen 9 Uhr und 16 Uhr und  freitags zwischen 9 Uhr und 14 Uhr   im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Wandsbek,  Am Alten Posthaus 2, 22041 Hamburg, 4. Obergeschoss (Flur) öffentlich ausgelegt.

Ein Duplikat der Änderung des Flächennutzungsplans kann in der  Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg, 1. OG (Eingangsbereich), Raum E.01.274 im oben angegebenen Zeitraum eingesehen werden.

Ein Duplikat der Änderung des Landschaftsprogramms kann in der Behörde für Umwelt und Energie, Amt für Naturschutz, Grünplanung und Energie, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg, 1. OG (Eingangsbereich), Raum E.01.274  im oben angegebenen Zeitraum eingesehen werden

Stellungnahmen zu dem ausliegenden Bebauungsplan-Entwurf sowie zu der ausliegenden Änderung des Flächennutzungsplans und der Änderung des Landschaftsprogramms können während der öffentlichen Auslegung bei der jeweils genannten Dienststelle schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Die genannten Planunterlagen können auch im Internet eingesehen werden. Zudem besteht hier die Möglichkeit, direkt Stellungnahmen online abzugeben: www.gateway.hamburg.de à Bauleitplanung. Die für die öffentliche Auslegung maßgeblichen Unterlagen liegen nur im Bezirksamt aus.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


3 × = drei