Neue Service-Rufnummern ab 1. Juni

Die Bundesagentur für Arbeit führt bundesweit zum 1. Juni neue gebührenfreie Service-Rufnummern ein. Bisher waren die Arbeitsagenturen und Familienkassen unter kostenpflichtigen Rufnummern mit der Vorwahl 0180 1 erreichbar. Künftig können Arbeitnehmer- und Arbeitgeberkunden aus allen deutschen Festnetz- und Handynet-zen kostenlos anrufen.

Neue Rufnummern gibt es für die Arbeitsagenturen, die Familienkasse und den For-derungseinzug. Allein im Hamburger Service Center der Agentur für Arbeit gehen zwischen 30.000 und 40.000 Anrufe pro Woche ein: „Unser Hamburger Service Cen-ter arbeitet in einem norddeutschen Verbund mit Neumünster, Rostock und Schwerin zusammen. So können wir bei sehr hohem Anrufaufkommen flexibler agieren, um möglichst jeden Anruf zu bedienen. Allein in Hamburg stellen sich 85 geschulte Fachkräfte den verschiedenen Anliegen der Anrufer. Durch die gebührenfreien Ser-vice-Rufnummern rechnen wir mit einem deutlich höheren Anrufaufkommen“, erklärt Sönke Fock, Vorsitzender der Geschäftsführung in der Hamburger Arbeitsagentur. Die Fachleute der Arbeitsagenturen in den Service Centern sind täglich (Montag – Freitag) von 08:00 Uhr bis 18.00 Uhr erreichbar. Es gibt aber besondere Zeitfenster, in denen sehr viele Anrufe auflaufen, ergänzt Fock: „Insbesondere montags, diens-tags und freitags zwischen 9 und 12 Uhr verzeichnen wir sehr viele eingehende Tele-fonate, die aber durch die hohen Fallzahlen nicht immer direkt angenommen werden können. Das ist bedauerlich, daher bitte ich unsere Kunden, diese Zeiten zu meiden und auf frühere oder spätere Tageszeiten auszuweichen.“

Die jeweiligen Kunden können je nach Anliegen die folgenden Rufnummern wählen:

Arbeitnehmer / Arbeitsuchende: 0800 4 5555 00

Arbeitgeber / Ausbildungsbetriebe: 0800 4 5555 20

Familienkasse: Information allgemein 0800 4 5555 30

Familienkasse: Zahlungstermine Kindergeld 0800 4 5555 33

Forderungseinzug/Kasse: 0800 4 5555 10

Wichtig: Die Servicenummer des Hamburger Jobcenters team.arbeit.hamburg bleibt mit der 040 2485-1999 unverändert und klärt alle Angelegenheiten der Kunden, die Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beziehen

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